Berlin, 15.10.2026 – Heute hat der Bundestag die Notfallreform verabschiedet. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband begrüßt zwar das Ziel der Reform, übt an der konkreten Umsetzung aber deutliche Kritik. „Dass es eine Reform der Notfallversorgung braucht, ist allen Beteiligten klar. Die Reform beinhaltet auch eine Reihe guter Ansätze. Unterm Strich muss man jedoch festhalten, dass die Notaufnahmen auf dem Rücken der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte – und besonders der Hausärztinnen und Hausärzte – entlastet werden sollen. Das kann und wird nicht gut gehen,“ so die Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Blumenthal-Beier.
Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass eine 24/7-aufsuchende-Versorgung eingerichtet werden soll, um sicherzustellen, dass weniger Patientinnen und Patienten in die Notaufnahmen gehen. Blumenthal-Beier erklärt hierzu: „Die Politik verplant Ressourcen, die schlichtweg nicht da sind. Dass die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte – und am Ende des Tages allen voran wieder wir Hausärztinnen und Hausärzte – jetzt auch noch eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung in den eigenen vier Wänden aufbauen sollen, wird nicht zu stemmen sein! Irgendwo müssen die Ärztinnen und Ärzte ja herkommen, die im Zweifel zu den Menschen hinfahren. Jede Kollegin und jeder Kollege, der diesen Job erledigt, fehlt am Ende in den Praxen.“
Der Verband begrüßt hingegen ausdrücklich, dass die Bundesregierung kurzfristig ein eingeschränktes Dispensierrecht nicht nur wie ursprünglich geplant in Notdienstpraxen, sondern auch im aufsuchenden Notdienst einführt. „Es ist sehr positiv, dass die Bundesregierung hier über ihren Schatten gesprungen ist und diesen überfälligen Schritt gegangen ist. Endlich können Ärztinnen und Ärzte, die nachts und am Wochenende Patientinnen und Patienten aufsuchen und versorgen auch in einem begrenzten Maße Medikamente abgeben – und müssen sie nicht mitten in der Nacht oder am Wochenende krank zur nächsten Notdienstapotheke schicken. Das ist für die Betroffenen eine echte Erleichterung,“ so Buhlinger-Göpfarth.
Ebenfalls kurzfristig war ein Änderungsantrag aufgenommen werden, der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte verpflichtet, eine bestimmte Zahl an Terminen zu melden, damit diese dann zentral vergeben werden können. Die Details und den Umfang soll die Selbstverwaltung verhandeln. „Diese Regelung ist ein massiver Eingriff in die Autonomie unserer Praxen und inakzeptabel. Sie ergibt für den hausärztlichen Bereich auch inhaltlich überhaupt keinen Sinn! Unsere Praxen ermöglichen schon heute quasi immer kurzfristige Termine für akute Fälle. Hier braucht es keine staatliche Einmischung. Die Folge wird vielmehr sein, dass die Terminorganisation in den Praxen viel schwieriger wird und so weniger und nicht mehr Akutfälle versorgt werden können. Die Bundesregierung schießt sich hier ein massives Eigentor und konterkariert quasi im Vorbeigehen den Kern der Freiberuflichkeit,“ sagte Buhlinger-Göpfarth.