Berlin, 23.09.2026 – Morgen wird im Deutschen Bundestag unter anderem über den Entwurf eines „Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes“ und damit über die Widerspruchslösung diskutiert. Hierzu erklären die Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Blumenthal-Beier:
„In Deutschland stehen über 8.000 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan, jedes Jahr kommen neue Patientinnen und Patienten hinzu. Hausarztpraxen sind für einen Großteil der Menschen die erste Anlaufstelle bei Fragen rund um die Organ- und Gewebespende und leisten dabei täglich wichtige Aufklärungsarbeit.
Die Stärkung der Organspende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Daher ist es richtig, dass die Politik mit Nachdruck darüber berät, wie mehr Menschen erreicht werden können. Völlig widersinnig ist allerdings, einerseits eine sinnvolle Regelung zu diskutieren, die den Beratungsaufwand in unseren Praxen erhöhen wird, und gleichzeitig die Vergütung zur Aufklärung und Beratung zum Ende des Jahres zu streichen. Wer die Organ- und Gewebespende in Deutschland stärken will, muss auch die entsprechende Aufklärung der Bevölkerung ermöglichen. Deshalb gehört eine faire Vergütung dieser wichtigen Aufgabe dringend ins Gesetz.“