In "Der Hausarzt" Ausgabe 18/2013 haben wir berichtet ( <link file:11445 _blank download file>Artikel), dass einige gesetzliche Krankenkassen nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel als Satzungsleistung in ihren Leistungskatalog aufgenommen haben.
Eine Übersicht dieser Krankenkassen finden Sie <link file:30905 _blank download file>hier.