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Politisches Update zu den Kündigungen der TK-HZV-Verträge

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

kaum hat sich die Politik für ein verbindliches Primärversorgungssystem und dabei auch ganz klar für die HZV ausgesprochen, nehmen die Angriffe einiger Krankenkassen – insbesondere der Techniker Krankenkasse – auf diese Versorgungsstruktur zu.

Was ist passiert?
Gestern wurden durch die Techniker Krankenkasse 14 TK-HZV-Verträge gekündigt. Solche Kündigungen sind möglich, aber sehr selten. Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, ihren Versicherten HZV-Verträge anzubieten. Wird ein Vertrag gekündigt, muss ein neuer Vertrag verhandelt oder durch einen Schiedsspruch erlassen werden – bis dem so ist, gilt der bisherige Vertrag fort.

Was heißt das für die teilnehmenden Praxen und ihre Versicherten?
Die Kündigung der TK-HZV-Verträge in vielen KV-Regionen hat für daran teilnehmende Hausarztpraxen sowie die eingeschriebenen Versicherten keinerlei unmittelbare Auswirkungen. Teilnehmende Hausärztinnen und Hausärzte können ihre im Vertrag eingeschriebenen TK-Versicherten also weiterhin wie gewohnt im Rahmen des HZV-Vertrages behandeln und können auch neue TK-Versicherte einschreiben.

Sollten sich Fragen bei teilnehmenden TK-Versicherten ergeben, können die Hausarztpraxen klar kommunizieren, dass alles bleibt, wie es ist und die Versorgung weiterhin wie gewohnt stattfindet. Sollte es einen neuen Vertrag mit der TK geben, werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Welche HZV-Verträge sind gekündigt worden?
Die Kündigung der TK betrifft die TK-HZV-Verträge in den Regionen Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Braunschweig, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen sowie Westfalen-Lippe.

Was heißt diese Kündigung für die Zukunft der HZV?
Die HZV ist auch in Zukunft sicher. Die Bundesregierung sieht die Zukunft des Primärversorgungssystems auch in der HZV – das hat die Ministerin mehrmals betont, so steht es auch im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Regierung. Entsprechend sehen wir diesen Angriffen gelassen entgegen. Der Gesetzgeber wollte seit jeher und will auch jetzt eine Hausarztzentrierte Versorgung für seine Bürgerinnen und Bürger. Daher ist die HZV gesetzlich auch so gut abgesichert. Wir Hausärztinnen- und Hausärzteverbände werden unsere Bemühungen, diese bessere Versorgungsform noch weiterzuentwickeln, ungehindert fortsetzen wie bisher!

Worauf zielt aus unserer Sicht die Kündigung des HZV-Vertrages durch die TK?
Der politische Plan, die ambulante Versorgung künftig hausärztlich steuern zu lassen und dabei auch ganz explizit auf die HZV zu setzen, führt weit weg von dem Zukunftsbild, das vor allem der Techniker Krankenkasse vorzuschweben scheint. Diese setzt seit geraumer Zeit auf das Prinzip „digital vor ambulant vor stationär“. Heißt: Versicherte sollen eben nicht, wie in der HZV, primär durch ihre vertraute Hausärztin oder Hausarzt gesteuert werden, sondern beispielsweise über eine Kassen-App. Dass das zu Konflikten führen würde, war leider zu erwarten. Die jetzige Kündigung sehen wir als Versuch, die hausärztlichen Praxen zu verunsichern und die hausärztliche Versorgung zu schwächen.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir lassen uns definitiv nicht von irgendwelchen Kassenideen, die die hausärztliche Versorgung durch eine digitale Kassen-App ersetzen würden, verunsichern! Die primäre Anlaufstelle unserer Patientinnen und Patienten, das sind wir Hausärztinnen und Hausärzte!

Die HZV schützt diese klare Zuteilung und damit die vertrauensvolle Hausarzt-Patienten-Bindung. Sie ist damit unser bester Schutzschild vor diesen wilden Fantastereien einiger Krankenkassen!

Mit kollegialen Grüßen

Dr. Markus Blumenthal-Beier          Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth
Bundesvorsitzender                        Bundesvorsitzende