Liebe Kolleginnen und Kollegen,
morgen ist es soweit: Die ePA für alle wird zur Pflicht für uns niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. Die Sanktionen greifen allerdings erst ab dem 01. Januar 2026.
Das bedeutet konkret, dass die Praxen ab morgen verpflichtet sind, standardmäßig folgende Daten in die ePA einzustellen, sofern diese in der Praxis erhoben wurden:
• eigene Befundberichte aus invasiven oder chirurgischen sowie aus nichtinvasiven oder konservativen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen
• eigene Befunddaten aus bildgebender Diagnostik
• eigene Laborbefunde
• eigene eArztbriefe.
Rein praktisch werden in den hausärztlichen Praxen die meisten dieser Daten naturgemäß eher selten vorkommen. Eine Sondersituation stellen die Laborbefunde dar: Die Labore selbst werden aufgrund ihrer fehlenden Zugriffsrechte auf die ePA die Laborbefunde nicht einstellen. Deshalb müssen die beauftragenden Praxen, also auch die hausärztlichen Praxen, diese Befunde in die ePA einstellen.
Darüber hinaus müssen auf Wunsch des Patienten oder der Patientin bestimmte weitere Daten eingestellt werden, wie etwa Daten aus DMP oder eAU.
Unter www.haev.de/epa finden Sie alle relevanten Informationen übersichtlich zusammengestellt – inkl. FAQ und einem Patientenaushang zur Datenbefüllung der ePA. Auch die Frage, bei welchen Erkrankungen Sie als Hausarztpraxis eine besondere Informationsplicht haben, wird dort beantwortet. Des Weiteren finden Sie dort informative Kurzfilme zu verschiedenen Aspekten rund um die ePA.
Übrigens: Bis Jahresende erhalten die Praxen elf Euro für die Erstbefüllung – sofern noch keine andere Ärztin oder Arzt Dokumente eingestellt hat.
Stand der ePA-Umsetzung
Als Verband haben wir in der Vergangenheit die Idee der ePA für alle zwar immer unterstützt, gleichzeitig aber häufig und lautstark die konkrete Umsetzung kritisiert. Dabei bleiben wir! Zwar hat der allergrößte Teil der Praxisverwaltungssysteme das ePA-Modul formal umgesetzt, bei sehr vielen läuft es allerdings nach wie vor überhaupt nicht rund. Hinzu kommen die altbekannten Probleme mit der Stabilität der Telematikinfrastruktur. Nach über 20 Jahren Vorbereitungszeit ist das ein Armutszeugnis.
Ein weiteres Problem, auf das wir immer wieder hingewiesen haben, ist, dass die allermeisten Patientinnen und Patienten überhaupt nicht über die ePA und ihre Rechte informiert wurden. Dabei hatte der Gesetzgeber die Krankenkassen hierzu klipp und klar beauftragt! Es ist skandalös, wie sich die Krankenkassen weigern, ihrem gesetzlichen Auftrag nachzukommen.
Viele unserer Patientinnen und Patienten werden nun mit ihren Fragen in unseren Praxen stehen. Natürlich werden wir, wie immer, so gut es geht unterstützen. ABER: Wir sollten unsere Patientinnen und Patienten auch dazu auffordern, sich mit ihren berechtigten Fragen an ihre Krankenkasse zu wenden, denn diese ist der richtige Ansprechpartner. Wir haben die ePA schließlich nicht gebaut! Auch hierfür stellen wir entsprechende Patientinnen- und Patienteninformationen zur Verfügung.
Abgelaufene Sicherheitszertifikate – Problem spitzt sich zu
Ein anderes Thema, über das wir Sie ebenfalls in der Vergangenheit schon informiert haben, ist die Umstellung der Kryptografie der Telematikinfrastruktur (TI) von RSA (Rivest-Shamir-Adleman) auf ECC (Elliptic Curve Cryptography). Was sperrig klingt, hat für die Praxen ganz konkrete Konsequenzen, denn: In vielen Praxen müssen verschiedene TI-Komponenten – vom Heilberufeausweis bis zu bestimmten Konnektoren – ausgetauscht werden. Geschieht dies nicht, kann man ab dem 01. Januar 2026 keine eRezepte und eAU ausstellen, keine Karten einlesen usw. Die Praxis ist dann also de facto nicht arbeitsfähig.
Ein paar (spärliche) Informationen hat die zuständige gematik online zur Verfügung gestellt.
Die gesamte Kommunikation der gematik zu diesem so wichtigen Thema ist skandalös. Nachdem unsere wiederholten Nachfragen zu dem Thema abgetan wurden, stellt sich nun zunehmend heraus, dass der Prozess doch nicht so einwandfrei läuft, wie von den Verantwortlichen beteuert. Leidtragende sind die Praxen und ihre Patientinnen und Patienten. Wir werden das Thema in den kommenden Wochen noch einmal verstärkt in Richtung Politik und Öffentlichkeit tragen und dabei auch eng mit der KBV abstimmen.
Weitere Schritte für Ihre Praxis
Was können Sie in den Praxen nun konkret tun? Bei einigen TI-Komponenten können Sie selbst überprüfen, ob Sie von einem Austausch betroffen sind. Hierzu informiert die gematik unter dem oben angegeben Link.
Darüber hinaus sollten Sie sich im Zweifel zeitnah an Ihren jeweiligen IT-Dienstleister oder Anbieter wenden, um zu erfahren, wie in Ihrem konkreten Fall die nächsten Schritte aussehen müssen, um auch über den Jahreswechsel hinaus arbeitsfähig zu sein.
Wir werden Sie umgehend informieren, sobald die gematik konkretere Informationen zur Verfügung stellt.
Mit kollegialen Grüßen
Dr. Markus Beier Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth
Bundesvorsitzender Bundesvorsitzende