Liebe Kolleginnen und Kollegen,
zum Jahresende wird die Telematikinfrastruktur (TI) auf ein neues Verschlüsselungsverfahren umgestellt (von RSA auf ECC). Für Ihre Praxis bedeutet dies: Wenn Ihre TI-Technik – also etwa Heilberufsausweis, Konnektoren etc. – nicht auf dem neusten Stand („ECC-fähig“) ist, werden Sie ab Januar nur sehr eingeschränkt arbeitsfähig sein.
Wir hatten bereits in den vergangenen Wochen darüber informiert. Gerne hätten wir Ihnen heute Entwarnung geben – aber wie befürchtet, drohen für einzelne Praxen ab Januar massive Probleme!
Was bedeutet die Umstellung des Verschlüsselungsverfahrens konkret für meine Praxis?
Praxen, deren TI-Komponenten nicht auf dem neusten Stand, sprich, nicht fähig sind, das ECC-Verschlüsselungsverfahren zu nutzen, können ab 1. Januar einen Großteil der TI-Anwendungen nicht oder nur sehr eingeschränkt nutzen. Heißt konkret u. a.:
- Der Online-Abgleich der eGK-Daten (VSDM) ist nicht möglich
- Keine Nutzung des eRezeptes, der ePA, der eAU und des eArztbriefes
- Kein Zugang zum Sicheren Netz der KVen (SNK)
Wir haben diesbezüglich mehrfach Warnungen in Richtung gematik und BMG ausgesprochen und auch öffentlich den unnötig verspäteten und dabei schlecht kommunizierten Prozess scharf kritisiert. Eine derart weitreichende Umstellung, die viele unterschiedliche Komponenten und Ansprechpartner umfasst und bei der die Technik zwei Monate (!) vor Deadline noch immer nicht vollständig steht, hätte einer deutlich früheren und klareren Kommunikation bedürft – stattdessen kamen ein paar spärliche Informationen. Die Verantwortlichen scheinen mehr darum bemüht, die eigene Unschuld zu bezeugen als den Praxen tatkräftig unter die Arme greifen zu wollen.
So groß der Ärger auch ist, für Sie in den Praxen hilft es leider nichts. Das Einzige, was Sie tun können, ist, schnellstmöglich selbst aktiv zu werden.
Was muss ich als Praxis ganz konkret jetzt tun?
Je nach technischer Ausstattung in der Praxis können bis zu fünf TI-Komponenten von der Umstellung betroffen sein. Heißt: Nicht in jeder Praxis besteht akuter Handlungsbedarf – doch in manchen Fällen müssen gleich mehrere Komponenten gleichzeitig ersetzt werden. Besonders zeitkritisch sind aus unserer Sicht folgende drei Komponenten, die Sie in Ihrer Praxis jetzt prüfen sollten:
1. Praxisverwaltungssysteme (PVS)
Zur Umstellung von RSA auf ECC müssen die Hersteller ein entsprechendes Software-Update bereitstellen.
Ihr Handlungsspielraum in der Praxis ist hier relativ begrenzt – die PVS-Hersteller müssen liefern. Die gematik verweist darauf, den eigenen IT-Dienstleister zeitnah zu kontaktieren, um eventuelle Software-Umstellungen frühzeitig einplanen zu können.
2. Konnektoren
Alle Konnektoren, die ausschließlich das RSA-Verschlüsselungsverfahren beherrschen, müssen ausgetauscht werden, da sie ab 1. Januar definitiv nicht mehr einsetzbar sind. Das betrifft insbesondere Konnektoren, die vor zwei Jahren eine Laufzeitverlängerung erhalten haben. Nach unserem Kenntnisstand sind davon wohl noch um die zehntausend betroffen.
Wenn Ihr Konnektor Mitte 2021 oder früher bestellt wurde und/oder vor zwei Jahren eine Laufzeitverlängerung erhielt, wenden Sie sich – falls noch nicht geschehen – sicherheitshalber schnellstmöglich an Ihren Hersteller. Sollte Ihr Konnektor nicht ECC-fähig sein, brauchen Sie einen neuen Konnektor oder müssen auf das TI-Gateway umstellen.
3. Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
Alle eHBA der Generation 2.0 müssen ebenfalls bis Ende des Jahres ausgetauscht werden – unabhängig von dem auf der Karte ausgewiesenen Gültigkeitsdatum. Nach Angaben der KBV befinden sich noch über 50.000 RSA-only-eHBA im Umlauf.
Laut den Herstellern werden alle Arztpraxen, die vom Austausch betroffen sind, proaktiv von ihnen kontaktiert. Achten Sie also unbedingt auf Mailings und Post Ihres Anbieters und folgen Sie den Anweisungen auf dem Schreiben. Sollten Sie einen eHBA der zweiten Generation haben (oder sollten Sie sich nicht sicher sein) und wurden nicht durch Ihren Anbieter kontaktiert, dann wenden Sie sich unbedingt aktiv an diesen.
Schaffen die Anbieter den Austausch fristgerecht?
Insbesondere beim Austausch der eHBA gab es in den vergangenen Wochen immer wieder berechtigte Zweifel, dass der Austausch noch fristgerecht erfolgen kann. Grund war wohl eine interne technische Umstellung auf ein neues System bei einem Anbieter. Ob alle bestellten eHBA noch rechtzeitig ausgeliefert werden können, ist derzeit fraglich – die Erfahrung der letzten Jahre lehrt uns, skeptisch zu sein. Umso wichtiger ist, dass Sie zeitnah handeln (siehe oben oder in der Information der Bundesärztekammer unten).
Weitere Infos rund um die Umstellung finden Sie hier:
https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/rsa2ecc-migration
https://www.hausaerztlichepraxis.digital/post_type=artikel&p=170752&preview=true
Mit kollegialen Grüßen
Dr. Markus Beier Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth
Bundesvorsitzender Bundesvorsitzende