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GeDIG im Kabinett – Hausärztinnen- und Hausärzteverband warnt: „Das ist der nächste Schritt in die Kassenmedizin“

Berlin, 15. Juli 2026 – Heute wird sich das Bundeskabinett mit dem „Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) befassen. Mit diesem Gesetz sollen Krankenkassen unter anderem künftig verstärkt personenbezogene Daten ihrer Versicherten auswerten können. Daneben werden erste Grundlagen für einen sogenannten digitalen Versorgungseinstieg – ebenfalls in Händen der Krankenkassen – gelegt. Die Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth sowie Dr. Markus Blumenthal-Beier, warnen die Bundesregierung eindringlich: „Dieses Gesetz legt den Grundstein für das Ende der vertrauten Beziehungsmedizin. Getarnt unter dem Deckmantel der Digitalisierung werden Krankenkassen von Kostenträgern zu aktiven Versorgungsakteuren umgebaut. Das ist der nächste Schritt in die Kassenmedizin!“

Mit dem Gesetzentwurf sollen Krankenkassen künftig die Möglichkeit erhalten, die personenbezogenen Daten ihrer Versicherten aus der elektronischen Patientenakte auszuwerten, sofern diese zustimmen, um auf Risiken bestimmter Erkrankungen bzw. entsprechende Angebote hinzuweisen. „Damit wird das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Gespräch aufgebrochen und für die Ohren der Kostenträger geöffnet. Die wenigsten Patientinnen und Patienten werden erkennen, dass sie mit einer einfachen Zustimmung eine gläserne Patientenakte in Richtung ihrer Krankenkasse schaffen. Damit droht die ärztliche Schweigepflicht, unter dem Vorwand der Digitalisierung, Stück für Stück ausgehöhlt zu werden“, so Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth.

Das GeDIG legt zudem die nächsten Grundsteine für einen digitalen Versorgungseinstieg. Dieser soll über die ePA-Apps der Krankenkassen erfolgen und neben einer digitalen Terminvermittlung und einer E-Überweisung auch eine digitale Ersteinschätzung umfassen. Dr. Blumenthal-Beier sagt: „Was vielleicht oberflächlich nach einer schönen, digitalen neuen Welt klingt, ist der Komplettumbau unseres Gesundheitssystems hin zu einem Kassensystem. Die Kostenträger werden hier zum Türsteher der Versorgung gemacht. Das ist das komplette Gegenteil von dem, wohin die Politik in dieser Legislatur mit ihrem Primärversorgungssystem wollte. Angedacht war, auf Beziehungsmedizin, langjährige Bindung und hausärztliche Steuerung zu setzen. Stattdessen wird hier an die Stelle der Hausarztpraxis eine anonyme Kassen-App gesetzt.“

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband kritisiert darüber hinaus, dass weiterhin nicht vorgesehen ist, die Teilnahme an den Verträgen zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) auf der elektronischen Gesundheitskarte zu hinterlegen. Dies erschwert die geplante Einführung eines verbindlichen Primärversorgungssystems. Prof. Dr. Buhlinger-Göpfarth erklärt hierzu: „Es wäre ein Leichtes gewesen, neben der KV-Region, dem Teilnahmestatus an DMPs und vielen weiteren Informationen auch die Teilnahme an der HZV zu hinterlegen. Das würde beispielsweise die Beratung im Rahmen der 116117 stark vereinfachen. Diese Chance wurde unerklärlicherweise schon wieder verpasst. Knapp jeder siebte GKV-Versicherte wird in der HZV versorgt. Das BMG darf diese Menschen bei seinen weiteren Plänen nicht einfach ignorieren!“