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Hausärztinnen- und Hausärzteverband übt scharfe Kritik am GKV-Spargesetz / „Regelungen zur HZV sind versorgungspolitischer Irrsinn.“

Berlin, 17. April 2026 - Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband übt scharfe Kritik an dem Referentenentwurf zum GKV-Spargesetz. Insbesondere das Vorhaben, das Wachstum der Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) durch finanzielle Sanktionen zu drosseln, laufe den Plänen, ein flächendeckendes Primärversorgungsgesetz zu etablieren, komplett zuwider. „Diese Regelungen zur HZV sind versorgungspolitischer Irrsinn und handwerklich grottenschlecht umgesetzt. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken torpediert damit ihr eigenes Vorhaben, ein flächendeckendes Primärversorgungssystem einzuführen. Wir fordern, dass das Ministerium zur Vernunft kommt und diese Regelung wieder streicht,“ sagten die Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Blumenthal-Beier.

Hintergrund ist, dass der Referentenentwurf eine Regelung vorsieht, wonach die Vergütung von zusätzlichen Leistungen in der HZV, die aus steigenden Teilnehmerzahlen resultieren, gedrosselt werden sollen. Die Details sollen die Vertragspartner, also die Hausärztinnen- und Hausärzteverbände sowie die Krankenkassen, bis zum 31. März 2027 verhandeln. Mit dieser Regelung sollen allein im ersten Jahr knapp 70 Millionen Euro den hausärztlichen Praxen entzogen werden. „De facto würde diese Regelung bedeuten, dass die Vergütung pro Versicherten in der HZV sinkt, je mehr Menschen an dem Primärversorgungssystem teilnehmen. Das ergibt natürlich überhaupt keinen Sinn, denn das ausdrückliche Ziel der Bundesregierung ist es ja gerade, mehr Menschen in ein Primärversorgungssystem zu bekommen und nicht weniger“, so Blumenthal-Beier weiter.

Buhlinger-Göpfarth ergänzt: „Hier werden die hausärztlichen Praxen geschröpft, von denen man gleichzeitig erwartet, dass sie das Primärversorgungssystem stemmen. Das Bundesgesundheitsministerium hat jetzt noch bis zum Kabinettsentwurf und danach im parlamentarischen Verfahren Gelegenheit, nachzubessern. Wir stehen hier für einen konstruktiven Austausch jederzeit zur Verfügung. Klar ist aber auch: Wenn das so beschlossen wird – und damit die offensichtlichen versorgungspolitischen Argumente ignoriert werden – dann werden wir das als Hausärzteschaft nicht ohne Weiteres hinnehmen. Das würde eine massive Reaktion der Praxen nach sich ziehen.“

Der Referentenentwurf sieht bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, bei Gesamtausgaben von knapp 50 Milliarden insgesamt, Einsparungen von 2,7 Milliarden vor. Obwohl die Kosten für Arzneimittel darüber liegen und die Gewinne der Pharmabranche in den vergangenen Jahren stark gestiegen sind, sollen hier im kommenden Jahr nur 1,9 Milliarden eingespart werden. Auch die Krankenkassen, deren Verwaltungsbudgets mit über 13 Milliarden in den vergangenen Jahren ebenfalls stark gestiegen sind, werden kaum belastet. „Dass es sich beim GKV-Spargesetz um ein faires Gesamtpaket handelt, ist ein Märchen. Die, die ohnehin schon kämpfen, werden weiter belastet. Die, deren Kosten in den vergangenen Jahren immer weiter explodiert sind, werden verschont. Mit Leistungsgerechtigkeit hat das gar nichts zu tun“, so Blumenthal-Beier.

In der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) schreiben sich Patientinnen und Patienten bei ihrer Hausärztin bzw. ihrem Hausarzt ein. Diese oder dieser ist bei allen medizinischen Anfragen der erste Ansprechpartner und koordiniert die weitere Versorgung. Wissenschaftliche Evaluationen, unter anderem durch die Universitäten Frankfurt am Main und Heidelberg, belegen, dass durch die HZV die Behandlungsqualität, insbesondere bei Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen, nachhaltig verbessert werden kann. Gleichzeitig werden u. a. unnötige Doppeluntersuchungen und Krankenhauseinweisungen vermieden. Dies führt auch zu finanziellen Einsparungen. Bundesweit nehmen rund 11 Millionen Versicherte teil.