Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Weg für die Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen ist frei! Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat sich auf die Details geeinigt. Damit werden die Hausarztpraxen ab Oktober 2025 vielerorts von der Entbudgetierung profitieren.
Ein enormer Erfolg für die Hausärztinnen und Hausärzte und unseren Verband!
Wir haben über Jahre auf diese Reform gedrängt und mussten uns dabei immer wieder Angriffen der Krankenkassen und auch Teilen des KV-Systems erwehren. Heute lässt sich sagen: Unsere Hartnäckigkeit hat sich gelohnt. Auszahlungsquoten von 70 Prozent und weniger gehören ab Oktober der Vergangenheit an. Das ist ein Paradigmenwechsel, der vor wenigen Jahren noch in weiter Ferne schien. Wir können selbstbewusst sagen: Die Hausärztinnen- und Hausärzteverbände auf Bundes- und Landesebene haben sich mit konkreten, finanziellen Verbesserungen für die Praxen durchgesetzt – und das unter sehr schwierigen Rahmenbedingungen.
Vieles wurde bereits mit der Verabschiedung des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) im Februar beschlossen. Nun ging es darum, im Erweiterten Bewertungsausschuss die Details zu regeln.
Was bedeuten die Regelungen konkret für unsere Praxen?
In Zukunft werden alle Leistungen aus dem Kapitel 3 sowie die Hausbesuche in voller Höhe und ohne Abschläge bezahlt. Das sind knapp 90 Prozent aller Leistungen, die in den Hausarztpraxen abgerechnet werden. Leistungen wie beispielsweise psychosomatische Grundversorgung, die nicht Teil des Kapitels 3 sind, bleiben budgetiert. Das macht aber nur einen kleinen Teil des gesamten hausärztlichen Honorars aus.
In einigen KV-Regionen wurden auch bisher schon alle Leistungen voll bezahlt. Dank der so genannten MGVplus Regelung, für die wir als Verband gekämpft haben, ändert sich für diese nichts zum Schlechteren. Niemand verliert durch die Entbudgetierung Geld. Auch die immer mal wieder gestreute Behauptung, dass diese zu Lasten der fachärztlichen Kolleginnen und Kollegen geht, ist nicht richtig!
Klärungsbedarf gibt es noch bei der Finanzierung der Sicherstellungsmaßnahmen. Mit Tricksereien versuchen die Kassen hier ihrer Verantwortung zu entfliehen und so die Höhe der Nachschusspflicht zu drücken. Wir haben frühzeitig auf dieses Problem hingewiesen. Auch das Bundesgesundheitsministerium teilt zwar unsere Sicht der Dinge und hat das auch schriftlich dargelegt, hat es aber unverständlicherweise versäumt, das auch in der notwendigen Klarheit ins Gesetz zu schreiben. Hier muss der Gesetzgeber noch einmal ran.
Trotzdem gilt: So oder so wird ab Oktober spürbar mehr Geld in die hausärztliche Versorgung fließen. Daran ist nun nicht mehr zu rütteln!
Ausgestaltung der Vorhaltepauschale und (Halb)Jahrespauschale steht noch aus
Was nach wie vor offen bleibt, ist die Ausgestaltung der Vorhaltepauschale und der (Halb)Jahrespauschale. Beides wurde ebenfalls mit dem GVSG beschlossen.
Gerade bei der Vorhaltepauschale sind viele Gerüchte im Umlauf. Wichtig ist, daher noch einmal klar zu sagen: Die Regelung laut Gesetz muss finanzneutral ausgestaltet werden. Das bedeutet, dass der hausärztlichen Versorgung definitiv kein Geld entzogen werden kann.
Als Hausärztinnen- und Hausärzteverband plädieren wir dafür, dass die Pauschale so ausgestaltet wird, dass die hausärztlichen Praxen, die klassisch hausärztlich tätig sind und damit den Löwenanteil der Versorgung stemmen, zukünftig spürbar bessergestellt werden. Das ist auf Grundlage des GVSG möglich!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die vergangenen Monate haben überdeutlich gemacht, dass außer den Hausärztinnen- und Hausärzteverbänden niemand konsequent für die Interessen der hausärztlichen Praxen eintritt. Das ist auch einer der Gründe, warum wir als einer der wenigen Verbände Jahr für Jahr Mitglieder hinzugewinnen. Falls Sie, oder Ihre Praxiskolleginnen und Kollegen noch nicht Mitglied in Ihrem Hausärztinnen- und Hausärzteverband sind, dann wird es jetzt Zeit das zu ändern. Wir freuen uns auf Sie!
Mit kollegialen Grüßen
Dr. Markus Beier Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth
Bundesvorsitzender Bundesvorsitzende