Berlin, 06.08.2025 – Heute hat das Bundeskabinett ein Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege beschlossen. Teil dieses Gesetzes sind auch Regelungen, die für mehr Rechtssicherheit bei der Ausübung im vertragsärztlichen Notdienst sorgen sollen. Hierzu erklärt Dr. Markus Beier, Bundesvorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes:
„Wir begrüßen, dass das Bundesgesundheitsministerium den Handlungsdruck erkannt hat und nun Nägel mit Köpfen machen will. Die gefundenen Regelungen werden endlich für eine klare rechtliche Lage sorgen und den Unsicherheiten um den vertragsärztlichen Notdienst ein Ende setzen.
Vor knapp zwei Jahren hatte das Urteil des Bundessozialgerichtes, wonach freiberuflich tätige Poolärztinnen und -ärzte im vertragsärztlichen Notdienst unter bestimmten Bedingungen der Sozialversicherungspflicht unterliegen, den Bereitschaftsdienst wie auch die ambulante Versorgung ins Wanken gebracht. Die Hausärztinnen und Hausärzte sind in vielen KV-Regionen zwingend darauf angewiesen, dass auch Poolärztinnen und Poolärzte Bereitschaftsdienste übernehmen. Auch die zwischenzeitlich gefundene Regelung war mehr Provisorium als tragfähige Lösung.
Wir hatten wiederholt auf die schwierige Situation in einzelnen Regionen durch das Risiko eines Wegbrechens etablierter Strukturen verwiesen und eine schnelle politische Nachjustierung gefordert. Die heute im Kabinett beschlossene Regelung schafft die dringend benötigte Rechtssicherheit für die Ärzteschaft – und ist damit eine wichtige Voraussetzung für einen flächendeckenden Bereitschaftsdienst.“
Die Stellungnahme des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes zum ursprünglichen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz finden Sie hier.