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Pressestatement zum Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen

Berlin, 06.05.2026 – Zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen erklären die Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Blumenthal-Beier:

„Dieser Gesetzentwurf lässt für das geplante hausärztliche Primärversorgungssystem nichts Gutes ahnen. Die geplante Einführung einer digitalen Ersteinschätzung in der angedachten Form wird die Versorgung nicht besser strukturieren, sondern für Chaos und Doppelbehandlungen sorgen. Obwohl unzählige Expertinnen und Experten das Bundesgesundheitsministerium immer wieder auf die zu erwartenden Probleme hingewiesen haben, bleibt dieses bei seiner Linie und erfüllt damit blind die Wünsche der Krankenkassen.

Es ist naiv zu glauben, dass ein digitales Ersteinschätzungstool komplexe Patientenanliegen nicht nur nach Dringlichkeit sortieren, sondern auch direkt in die richtige Versorgungsebene sowie in die korrekte Facharztrichtung steuern kann.

In der Regel haben die Patientinnen und Patienten nicht nur ein Anliegen, sondern mehrere gleichzeitig. Eine gute Kenntnis der Krankheitsgeschichte sowie persönliches Vertrauen sind entscheidend für den Erfolg einer gesteuerten Versorgung. Dabei müssen Medikationen, Vorerkrankungen, durchgeführte Operationen usw. berücksichtigt werden. Ein Tool, welches so feingranular und verlässlich steuert, gibt es schlichtweg nicht – das bestätigt auch die aktuelle Forschung. Die Folge wird sein, dass die Patientinnen und Patienten noch mehr als bisher ungesteuert eine Vielzahl von Praxen frequentieren, ohne dass sie jemanden haben, der sie durch das Gesundheitswesen begleitet.

Sprachlos macht uns, dass Krankenkassen zukünftig auf die Daten aus der elektronischen Patientenakte zugreifen dürfen, um ihren Versicherten ungefragt Hinweise zu geben, wenn sie glauben, aus den Daten mögliche Erkrankungen herauslesen zu können. Das ist ein Tabubruch, der tief in das Vertrauensverhältnis zwischen Ärztinnen und Ärzten und ihren Patientinnen und Patienten eingreift. De facto bedeutet das, dass Krankenkassen nicht nur die Abrechnungsdaten, sondern auch konkrete Untersuchungsergebnisse sehen können. Es ist ein sehr gefährlicher Weg, den das BMG hier einschlägt. Wir hoffen und erwarten, dass hier die Datenschützer aktiv werden, um dieses Projekt zu stoppen, bevor es zu spät ist.“