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Pressestatement zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung

Berlin, 13.04.2026 – Zu dem bekannt gewordenen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung erklären die Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Blumenthal-Beier:

„Die Reform der Notfallversorgung wird auf Grundlage dieses Kabinettsentwurfs in wesentlichen Teilen schlichtweg nicht umsetzbar sein. Das ist besonders enttäuschend, weil eine gute und praxisnahe Reform eigentlich dringend nötig wäre. Zwar beinhaltet der Entwurf einige sinnvolle Elemente, unterm Strich wird hier jedoch eine große Chance vergeben.

Der Plan, einen 24/7 aufsuchenden Notdienst sowie einen 24/7 telemedizinischen Notdienst aufzubauen, ist vollkommen illusorisch. Woher sollen denn die unzähligen Hausärztinnen und Hausärzte kommen, um dieses Mammutprojekt zu stemmen? In Zeiten knapper Ressourcen ist es doch absurd, solche Rund-um-die-Uhr-Angebote – also parallel zu den regulären Praxisöffnungszeiten – aus dem Boden zu stampfen. Die Kolleginnen und Kollegen, die diese Arbeit erledigen, fehlen dann in den Praxen!

Die Notaufnahmen sollen auf dem Rücken der Praxen entlastet werden. Dieses Vorhaben wird nach hinten losgehen, denn wir wissen inzwischen aus zahllosen Studien: Weniger hausärztliche Praxen führen zu mehr Patientinnen und Patienten in den Notaufnahmen. Die Bundesregierung gießt so Öl ins Feuer, statt das Problem an der Wurzel zu packen.

Zwar nimmt die Bundesregierung unseren Impuls, das Dispensierrecht im Notdienst auszuweiten, nun richtigerweise auf, beschränkt die Möglichkeit zur Abgabe von Medikamenten durch Ärztinnen und Ärzte aber unverständlicherweise auf die Notdienstpraxen und lässt den Bereitschaftsdienst außer vor. In der Konsequenz bedeutet das: Wenn Patientinnen und Patienten in die Notdienstpraxen kommen, dann können unter bestimmten Umständen Medikamente direkt von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten ausgegeben werden. Wenn dieselben Ärztinnen und Ärzte allerdings dieselben Patientinnen und Patienten in den eigenen vier Wänden besuchen, dann geht es nicht. Das ergibt natürlich überhaupt keinen Sinn. Es kann nicht sein, dass wir kranken, häufig immobilen Patientinnen und Patienten mitten in der Nacht sagen müssen, dass sie leider in die viele Kilometer entfernte Notdienstapotheke müssen, um ihr dringend benötigtes Medikament zu erhalten. Das ist unverantwortlich.

Wir hoffen und fordern, dass die Bundesregierung hier noch einmal nachbessert und das Dispensierrecht im Notdienst grundsätzlich ermöglicht.“