Berlin, 28.04.2025 – Zur heutigen Nominierung von Nina Warken als Bundesgesundheitsministerin sowie von Tino Sorge und Dr. Georg Kippels als parlamentarische Staatssekretäre erklären die Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Beier:
„Im Namen der Hausärztinnen und Hausärzte gratulieren wir der designierten neuen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken sowie den beiden designierten parlamentarischen Staatssekretären Tino Sorge und Dr. Georg Kippels ganz herzlich zu ihrer Nominierung. Wir wünschen ihnen viel Erfolg und gutes Gelingen bei den anstehenden Aufgaben.
Mit Nina Warken wird eine erfahrene Parlamentarierin das Gesundheitsressort in sehr herausfordernden Zeiten übernehmen. Als Generalsekretärin der CDU Baden-Württemberg und parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Fraktion verfügt sie über das politische Handwerkszeug und die notwendige Erfahrung, um die komplexen Herausforderungen in der Gesundheitspolitik pragmatisch und lösungsorientiert anzugehen. Mit Tino Sorge und Dr. Georg Kippels hat sie zwei langjährige und sehr erfahrene Gesundheitspolitiker an ihrer Seite. Wir freuen uns auf den Austausch und die Zusammenarbeit mit dem neuen Spitzenteam im Bundesgesundheitsministerium.
Das für uns Hausärztinnen und Hausärzte wichtigste Reformvorhaben ist der Aufbau eines verpflichtenden Primärarztsystems, in welchem die Hausärztinnen und Hausärzte bei allen medizinischen Anliegen ihrer Patientinnen und Patienten die ersten Ansprechpartner sind. Mit den Verträgen zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) gibt es ein solches System bereits. Knapp 10 Millionen Patientinnen und Patienten nehmen inzwischen bundesweit teil. Wir haben es daher sehr begrüßt, dass die zukünftige Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag ausdrücklich betont hat, dass sie auf die HZV baut. Wir gehen davon aus, dass die zukünftige Gesundheitsministerin diesen Weg unterstützt. Als erfahrene Politikerin aus Baden-Württemberg kennt Frau Warken den enormen Mehrwert, den die HZV für die Patientinnen und Patienten sowie die Hausärztinnen und Hausärzte hat.”