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Pressestatement zur vom Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossenen Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen

Berlin, 23.05.2025 – Zu dem gestern vom Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossenen Verfahren der Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen, erklären die Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Beier:

„Der Weg für die Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung ist frei. Ab Oktober werden viele Hausarztpraxen davon spürbar profitieren – insbesondere in den Regionen, die bisher massiv unter der Budgetierung gelitten haben. Das ist für viele Kolleginnen und Kollegen und ihre Praxisteams Rettung in höchster Not!

Es hat sich gezeigt: Es war richtig, bis zum Schluss für die Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen zu kämpfen – trotz des massiven Widerstands auch innerhalb der Selbstverwaltung. Hätte unser Verband, als Interessenvertretung der Hausärztinnen und Hausärzte, nicht immer weiter Druck gemacht, müssten die Praxen vielerorts auch in Zukunft mit Abschlägen von bis zu 30 Prozent leben. Nichtstun war also keine Option.

Bereits während des Gesetzgebungsprozesses war klar, dass die fehlenden gesetzlichen Klarstellungen im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) bezüglich der Sicherstellungsmaßnahmen zu Problemen führen würden, die die Höhe der Nachschusspflicht durch die Krankenkassen betreffen. Daher hatten wir immer wieder auf eine entsprechende Anpassung durch den Gesetzgeber gedrungen. Der Gesetzgeber ist jetzt aufgefordert, hier noch einmal nachzuschärfen und das, was das Bundesgesundheitsministerium bereits in einer schriftlichen Klarstellung gegenüber dem Erweiterten Bewertungsausschuss dargelegt hat, in Gesetzesform zu gießen. Ansonsten lässt er zu, dass sich die Krankenkassen mit ihren Trickserien seinem ausdrücklichen politischen Willen bewusst widersetzen.

Trotz dieses noch zu lösenden Problems ist aber bereits heute klar: Unterm Strich wird in Zukunft mehr Geld in die hausärztliche Versorgung fließen - und das war und ist auch bitter nötig

Im nächsten Schritt muss sich die Selbstverwaltung auf vernünftige Regelungen zur Ausgestaltung der Vorhaltepauschale verständigen. Unsere Erwartung ist, dass am Ende des Tages die Hausarztpraxen, die wirkliche hausärztliche Versorgung leisten und damit seit Jahrzehnten den Großteil der Versorgung stemmen, spürbar gestärkt werden. Das ist auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben im GVSG möglich. Hier braucht es Mut und einen klaren versorgungspolitischen Kompass.“