Berlin, 28. August 2026 – Die geplante Primärversorgungsreform hängt maßgeblich von den Hausarztpraxen ab. Sie sollen als erste Anlaufstelle den größten Teil der Anliegen abschließend versorgen, eine koordinierende Funktion im System wahrnehmen und so die Patientenströme leiten. Dafür müssen die richtigen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Diese hat der Hausärztinnen- und Hausärzteverband jetzt in seinem Forderungspapier Einführung eines verbindlichen hausärztlichen Primärversorgungssystems formuliert. Hierzu erklären die beiden Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Blumenthal-Beier: „Das Primärversorgungssystem steht und fällt mit den Hausarztpraxen. Mit unserem Forderungspapier liegt nun konkret auf dem Tisch, was es aus ihrer Sicht dafür braucht. Die Marschroute lautet: Mehr HZV, mehr Verbindlichkeit, mehr Teamversorgung. Wenn Bundesgesundheitsminister Dr. Carsten Linnemann auf diese Formel baut, dann wird aus einer guten Idee ein gutes Gesetz.“
Die schwarz-rote Regierung hat sich im Koalitionsvertrag zu einem verbindlichen Primärversorgungssystem verpflichtet. Darin werden Hausarztpraxen sowie Kinderarztpraxen zur festen ersten Anlaufstelle für die Patientinnen und Patienten. Neben der Versorgung managen sie damit auch die Patientensteuerung durch gezielte Überweisungen. Mit den Verträgen zur Hausarztzentrierten Versorgung, kurz HZV, hat die Politik bereits ein solches System etabliert, an dem bundesweit über 11 Millionen Menschen teilnehmen. Nun will sie ein verbindliches Primärversorgungssystem über die HZV, aber auch im Rahmen der Regelversorgung, aufbauen.
In seinem Forderungspapier formuliert der Hausärztinnen- und Hausärzteverband sechs konkrete Forderungen zu den Themenfeldern Qualität, Zugang, HZV, Teamversorgung sowie digitale Infrastruktur und Verbindlichkeit. „Unser Forderungspapier zeigt es klar: Diese Reform ist ein Mammutprojekt, an dem man sich auch leicht die Zähne ausbeißen kann. Auf Carsten Linnemann kommt damit einiges an Arbeit zu – aber auch die große Chance, die Versorgung der Menschen zu modernisieren“, so Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth. „Dass mit der HZV bereits ein eigenständiges Primärversorgungssystem und damit die Hälfte der Reform steht, macht nicht nur seine Arbeit deutlich leichter! Die HZV ist auch der Rettungsanker für zigtausend Hausarztpraxen, die nicht nur strukturell, sondern auch finanziell darauf angewiesen sind. Ohne die Verträge zur HZV und ohne die Verpflichtung der Kassen, diese umzusetzen, würde die hausärztliche Versorgung weitestgehend wegbrechen. Sie ist zugleich der Innovationsmotor des Gesundheitswesens, insbesondere im Bereich der Teamversorgung. Daher ist unsere zentralste Forderung, dass an der HZV in keiner Weise gerüttelt werden darf.“
Ein weiteres Themenfeld des Papiers, das in den öffentlichen Diskussionen bisher immer nur angeschnitten wurde, betrifft die Verbindlichkeit für Patientinnen und Patienten im Rahmen des Primärversorgungssystems. Auch hier formuliert das Forderungspapier entsprechende Rahmenbedingungen. „Ein Primärversorgungssystem lebt von klaren Strukturen. Das heißt nicht, dass alle daran teilnehmen müssen. Wir setzen weiterhin darauf, dass sich Patientinnen und Patienten für oder gegen eine Teilnahme entscheiden können – mit entsprechenden Vorteilen für Teilnehmende. Wer sich für diese Vorteile entscheidet, muss sich dann aber auch an die Regeln halten. Dafür braucht es klare und nachvollziehbare Konsequenzen für den Fall, dass Versorgungswege bewusst umgangen werden, etwa direkt die Facharztpraxis aufgesucht wird. Patientensteuerung funktioniert am besten, wenn Steuerungsvorteile und Verbindlichkeit zusammen gedacht werden“, so Dr. Markus Blumenthal-Beier.